Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines Steuerberaters wegen des Vorwurfs der Doppelbesteuerung zurückgewiesen. 


Diese liege in dem vorliegenden Fall nicht vor, weshalb die Revision unbegründet sei, urteilte das höchste deutsche Steuergericht in München. Demnach erhielt der Mann im Ruhestand mehr steuerfreie Renten, als er im Erwerbsleben an Altersvorsorgebeträgen versteuert hatte. Die Revision sei unbegründet, entschied der Bundesfinanzhof.

Die Richter legten allerdings erstmals eine konkrete Formel für die Berechnung der doppelten Besteuerung fest. Die wird für künftige Rentner relevant. Nach Einschätzung des höchsten deutschen Finanzgerichts dürfen weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einbezogen werden. Außerdem muss die höhere Lebenserwartung von Frauen mitberücksichtigt werden. Das heißt, dass beim steuerfreien Rentenbezug nicht nur die jährlichen Rentenfreibeträge des Rentenbeziehers, sondern auch die eines möglicherweise länger lebenden Ehegatten aus dessen Hinterbliebenenrente zu berechnen seien. mehr




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Politische Partei


Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist eine politische Partei in Deutschland. Als erste Vorläufer der Partei gelten der 1863 gegründete Allgemeine Deutsche Arbeiterverein und die 1869 gegründete ... Wikipedia

Gründung: 23. Mai 1863, Leipzig

Hauptsitz: Berlin

Gründer: August Bebel, Wilhelm Liebknecht, Ferdinand Lassalle